Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Schwellenwertanalyse und Risikoabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO für Kando

📄 Aktuelle Fassung

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Wofür Schulen sie brauchen

Art. 35 DSGVO verlangt eine Folgenabschätzung, bevor eine Verarbeitung mit voraussichtlich hohem Risiko für die Rechte der Betroffenen beginnt. Für den Einsatz von Kando im Unterricht hat Kando diese Abschätzung vorbereitet: Sie beschreibt die Verarbeitung, bewertet die Risiken und nennt die Maßnahmen, mit denen ihnen begegnet wird.

Die Schule bleibt Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Sie prüft die Abschätzung, ergänzt die Angaben zur eigenen Einrichtung und nimmt sie zu ihren Verarbeitungsunterlagen.

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